Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Alle Einheiten sind grundsätzlich nur nach Voranmeldung möglich.
    Die Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste. Bitte denken Sie daran, dass die Kosten bereits vor Beginn der Einheit beglichen werden müssen, ansonsten ist eine Teilnahme leider nicht möglich.
  2. Die Einheit kann nur bis 24 Stunden vor Beginn bei Claudia Kaiser schriftlich per E-Mail abgesagt werden. Wird die Einheit erst später abgesagt, muss der komplette Preis beglichen werden. Das Monatsabo sowie der monatliche Beitrag der Gruppenkurse sind stets, auch in Krankheitsfällen, zu entrichten! Mit Unterschrift unter diesen Vertrag wird diese Regelung ausdrücklich anerkannt! Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Unterrichtseinheit besteht nicht.
  3. Bei Verspätungen ab 15 Minuten kann es passieren, dass an der Einheit nicht mehr teilgenommen werden kann. Die Kosten für die
    Einheit muss aber dennoch beglichen werden.
  4. Die Einheiten finden ausschließlich im Freien statt, weswegen auf geeignete, wetterangemessene Kleidung, welche robust ist und schmutzig werden darf, geachtet werden muss. Bei sehr schlechtem Wetter obliegt es der Trainerin anstatt der Einheit eine Holzpferd- oder Theoriestunde stattfinden zu lassen, bei rein reittherapeutischen Einheiten mit Physiotherapeutin werden diese unsererseits abgesagt.
  5. Bei Unterbelegung eines Kurses behält sich Glücksross vor, die Gebühren anteilig zu erhöhen, den Kurs zu kürzen, zu verlegen bzw. zu streichen.
  6. Die Ordnung in der Sattelkammer bzw. Schränken sowie auf der gesamten Anlage sind einzuhalten.
  7. Den Anweisungen der Trainerin sowie der Eigentümer der Anlage ist unbedingt Folge zu leisten.
  8. Das Betreten des Offenstalls, der Stallungen sowie der Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Trainerin verboten!
  9. Während des Aufenthalts im Stall und den anliegenden Flächen sind Verhaltensregeln zu befolgen:– Sofern nicht anders vereinbart ist das Gelände des Stalls von den Eltern nach Übergabe der Kinder bis zur vereinbarten Abholung zu verlassen.
    – Füttern der Pferde und anderen Tiere der Anlage ist streng verboten!                                                                                                                                          – Bitte streicheln Sie Tiere nur wenn diese von selbst auf Sie zukommen. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder den Tieren nicht hinterherlaufen,

    diese verjagen oder versuchen sie HOCHZUHEBEN.
    – Bitte verhalten Sie sich ruhig, lassen Sie Ihre
    Hunde zu Hause, falls es keine andere Möglichkeit gibt – leinen Sie Hunde an und halten Sie
    Abstand zu den Pferden.

    – Müll sowie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes
    haben Sie selbst zu entsorgen.

  10. Die Stallanlage ist ein Privatgelände, das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr (auch für Gäste und Angehörige der Teilnehmer), ebenso die Mithilfe der Teilnehmer auf dem Hof über die Einheit hinaus oder der Verbleib der Teilnehmer auf dem Hof über die Einheit hinaus!
  11. Die Anlage ist außerhalb der Kurseinheiten verschlossen und für Fremde nicht zugänglich.
  12. Bitte beachten Sie: über die Einheit hinaus besteht keine Aufsichtspflicht für die Trainerin über minderjährige Teilnehmer!
  13. Reiten ist eine Risikosportart! Es besteht Helmpflicht! Sicherheitswesten ab Longenunterricht bzw. Sitzschulung. Der Kleiderordnung ist Folge zu leisten.
  14. Der Teilnehmer bzw. sein gesetzlicher Vertreter versichert mit seiner Unterschrift, dass er weiß, dass Reiten eine Risikosportart ist, die auf eigenes Risiko stattfindet! Es wird empfohlen eine private Unfallversicherung abzuschließen, die den Reitsport beinhaltet.
  15. Die Haftung von Glücksross ist begrenzt auf grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung.
  16. Glücksross wird im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter freigestellt, insbesondere von Ansprüchen der Kranken- und Sozialversicherungen, soweit diese nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
  17. Für auf dem Hof gelagertes, persönliches Eigentum wird keine Haftung übernommen.
  18. Der abgeschlossene Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  19. Die Monatsbeiträge sind zum 1. eines jeden Monats im Voraus fällig und auf folgendes Konto zu  überweisen: